Das Verwaltungsgericht Düsseldorf schränkte mit seinem Beschluss vom 22.07.2009 die Möglichkeiten für die Internet-Werbung für Poker-Anbieter weiter ein:
Leitsätze des Verwaltungsgerichts:
1. Pokerspiele sind Glücksspiele, da der Erfolg überwiegend vom Zufall abhängt.
2. Das Verbot der Internetwerbung für Glücksspiele, die gegen ein Entgelt angeboten werden, gilt auch für Pokerspiele.