Weitere Einschränkung für die Poker-Branche

14. August 2009 - Beitrag kommentieren

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf schränkte mit seinem Beschluss vom 22.07.2009 die Möglichkeiten für die Internet-Werbung für Poker-Anbieter weiter ein:

Leitsätze des Verwaltungsgerichts:

1. Pokerspiele sind Glücksspiele, da der Erfolg überwiegend vom Zufall abhängt.

2. Das Verbot der Internetwerbung für Glücksspiele, die gegen ein Entgelt angeboten werden, gilt auch für Pokerspiele.

Die komplette Entscheidung findet Ihr hier.

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